Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seehaus Kärnten
zur Anmietung des Ferienhaus, Linsendorf, 9131 Linsendorf/Kärnten
Die AGB sind Bestandteil des Mietvertrages und gelten bei Anzahlung vom Mieter als Anerkannt.
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter o.a. Unterkunft für insgesamt bis zu 4 Personen inkl. Kinder (Erweiterung nach Absprache möglich). Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt
(2) Das Mietobjekt wird vollständig eingerichtet und möbliert vermietet
(3)Bett- und Badwäsche ist im Preis enthalten.
(4)Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit Haustür-/Wohnungsschlüssel
§2 Mietzeit, An-und Abreise (1) Das Mietobjekt wird für die vereinbarte Zeit) an den Mieter vermietet (2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15 Uhr. (3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 11 Uhr. (4)Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und alle Schlüssel wie besprochen zurück zu geben.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise (1) Der Mietpreise gelten wie auf der Webseite www.seehaus-kaernten.com angegeben. zzgl. der Kosten einer einmaligen Endreinigung. (2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: per Überweisung. Die Kontoverbindung wird per E-Mail mitgeteilt. (3) Für eine verbindliche Buchung hat der Mieter innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung 50 % des Mietpreises als Anzahlung auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu zahlen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen. (4) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, Kündigung -bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises -bis 45 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises -bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises -bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises -ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
(5) Wenn ein Aufenthalt aus Gründen der Corona Pandemie in dem Land wo sich das Mietobjekt befindet , gesetzlich untersagt ist, ist die Stornierung kostenlos.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Die Haltung von Haustieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet sich auf der Webseite www.seehaus-kaernten.com und liegt im Mietobjekt aus.